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ATEX-Produktrichtlinien

Sicherheitsanforderungen im Anlagen- und Gerätebau

Explosionen, wie die Mehlstaubexplosion der Bremer Rolandmühle im Jahr 1979, haben im Laufe unserer Geschichte immer wieder erhebliche Schäden angerichtet und zahlreiche Menschenleben gefordert. Um solche verheerenden Unglücke zu vermeiden, wurde der Explosionsschutz gesetzlich geregelt und die ATEX-Produktrichtlinien erlassen.

Was sind die ATEX-Produktrichtlinien?

Die Abkürzung „ATEX“ steht für das französische „Atmosphères Explosibles“ (deutsch: explosive Atmosphären) und umfasst zwei Richtlinien zum Explosionsschutz, die für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union gelten: Die Produktionsrichtlinie 2014/34/EU, auch ATEX 114 genannt und 2016 in Kraft getreten, sowie die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG, die auch als ATEX 137 bezeichnet wird.

Doch wo und für wen sind die ATEX-Richtlinien überhaupt von Bedeutung? In vielen Betrieben und somit auch an vielen Arbeitsplätzen besteht die Gefahr, dass explosionsfähige Atmosphären entstehen, beispielsweise in Mühlen, Sägewerken, Lackierereien oder Raffinerien. Hier ist die Beachtung der Richtlinien zum Explosionsschutz unabdingbar, ebenso wie bei vielen weiteren industriellen Anwendungen, bei denen kritische Gas-Luftgemische entstehen können.

Was die ATEX-Richtlinien im Detail vorschreiben, für welche Produkte sie relevant sind und in welchen Industriebereichen sie beachtet werden müssen, erfahren Sie in unserem Magazinartikel zu den ATEX-Produktrichtlinien.

Veröffentlichungen
KEM Konstruktion: RCT Reichelt Chemietechnik zu Atex-Produktrichtlinien 

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