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Unsere AGBs

AGBs zum Download

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die Käufer erkennen die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Vertragsabschluss als verbindlich an und machen keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer gelten nur dann, wenn dies durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die mit unseren Vertretern geschlossen wurden, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Abweichungen von diesen Lieferbedingungen.

Wir sind ein Versandhändler für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, im Sinne des § 14 BGB. Bestellt ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB behalten wir uns vor, die Bestellung abzulehnen. Der Kunde erhält in diesen Fällen eine entsprechende Ablehnungserklärung per E-Mail an die angegebene E-Mai-Adresse.


I. Unverbindliches Angebot

Angaben auf unserer Online-Seite, Prospekten oder sonstigen Werbeunterlagen sind grundsätzlich unverbindlich, dies gilt insbesondere in Bezug auf Preise, Mengenangaben, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten.

Etwaige Abbildungen, Zeichnungen, Muster und Gewichtsangaben sind nur ungefähr maßgebend, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich angegeben sind. Insbesondere behalten wir uns Veränderungen im technischen Aufbau und in der chemischen Zusammensetzung vor.

II. Ihre Bestellung

Ihre Bestellung an uns stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss des Kaufvertrages zu den von Ihnen angegebenen Bedingungen dar. Sie sind an Ihr Angebot für 2 Wochen gebunden.

III. Annahme

Ihr verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages nehmen wir durch die Lieferung bzw. eine schriftliche Auftragsbestätigung an, in der die Vertragsbedingungen nochmals angegeben werden.

IV. Anwendungstechnische Beratung

Wir erteilen anwendungstechnische Beratungen nach bestem Wissen auf Grund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte sowie der Wahrung von Schutzrechten Dritter sind jedoch unverbindlich und befreien daher den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

Eine Haftung für anwendungstechnische Beratungen wird daher nicht übernommen, es sei denn, dass eine Haftung ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

V. Widerrufsrecht und Rückgaberecht für Verbraucher

Ist unser Kunde Verbraucher steht ihm ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu. Danach kann unser Kunde ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ordnungsgemäßer Lieferung von einem nach diesen AGB geschlossenen Vertrag Abstand nehmen. Dazu reicht die Rücksendung der Ware oder die schriftliche bzw. auf einem dauerhaften Datenträger verkörperte Erklärung des Widerrufs. Zur Fristwahrung ist ausreichend, dass die Ware bzw. der Widerspruch rechtzeitig an die folgende Adresse abgesandt wurde:

RCT Reichelt Chemietechnik GmbH + Co.
Englerstr. 18
69126 Heidelberg

Für den Fall, dass der Widerruf nur erklärt wurde, sind sie dennoch verpflichtet, die Ware zurückzusenden, falls eine Versendung durch Paket erfolgen kann.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB an, welche Sie hier finden: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet oder bereit. Unsere E-Mail Adresse und weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

VI. Lieferfristen

1. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.

2. Eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn innerhalb des Fristablaufs der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle unserer Lieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Zulieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

4. Angemessene Teillieferungen sind zulässig.

5. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gleichmäßig über den gesamten Zeitraum zu verteilen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme vereinbarter Teilmengen zurück, so sind wir befugt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist die entsprechende Menge für Rechnung und auf Gefahr des Käufers einzulagern, oder sie von der Abschlussmenge zu streichen. Im letztgenannten Fall entfallen die für bereits gelieferte Waren eingeräumten Sonderkonditionen.

6. Jede Teillieferung eines Abschlusses gilt in Bezug auf die Bedingungen als ein besonderes Vertragsgeschäft, dessen Erfüllung, Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ohne Einfluss auf andere innerhalb oder außerhalb des Abschlusses liegende Geschäfte bleibt.

VII. Versand, Gefahrübergang, Verpackung

1. Die Wahl des Versandweges und der Versandart behalten wir uns vor. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Feuer-und Wasserschäden sowie sonstige versicherbaren Risiken versichert.

2. Für unsere Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich, dass die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen übergeht. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

4. Angelieferte Waren sind vom Käufer - unbeschadet der Rechte aus Ziffer IX - abzunehmen, auch wenn Sie Mängel aufweisen, sofern diese nicht wesentlich sind.

5. Die Verpackung wird, soweit sie nicht leih- oder mietweise überlassen wird, berechnet. Leih- oder mietweise zur Verfügung gestellte Verpackungsmittel sind vom Käufer auf dessen Kosten unverzüglich zurückzusenden. Verlust oder Beschädigung der Leih- und Mietverpackung gehen, solange diese nicht an uns zurückgelangt ist, ohne Rücksicht auf Verschulden zu Lasten des Käufers.
Leih- oder Mietemballagen dürfen auf keinen Fall anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden. Sind wir innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum nicht wieder im Besitz der Verpackung, sind wir berechtigt, vom Käufer Ersatz der Wiederbeschaffungskosten zu verlangen.

VIII. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

1. Bei laufender Geschäftsverbindung sind die Rechnungsbeträge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden von uns nicht akzeptiert. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.

2. Wir behalten uns vor, Zahlungen, die nicht ausreichen sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden zu begleichen, folgendermaßen zur Tilgung zu verwenden: Die Forderung wird zunächst zur Begleichung der Forderungen aus dem ältesten Schuldverhältnis genutzt. Im Einzelnen werden zunächst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung getilgt.

3. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht aus von uns bestrittenen Ansprüchen des Käufers sind ausgeschlossen.

4. Sofern Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder sonstige Umstände eintreten, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch auszuführende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen sowie noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers abzuholen.

IX. Mängelrügen

1. Offensichtliche Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Mängel sind unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

Für unsere Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich, dass verborgene Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung, spätestens aber 6 Monate nach Auslieferung am Versandort schriftlich anzuzeigen sind.

2. Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, hat er - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung.

3. Bei fristgemäß angezeigten Beanstandungen sind wir innerhalb angemessener Frist zur zweimaligen Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl beseitigen wir den Mangel oder liefern eine mangelfreie Sache. Bleibt die Nacherfüllung auch nach dem 2. Versuch erfolglos bzw. kommen wir dem Verlangen nach Nacherfüllung nicht nach, berechtigt dies unseren Kunden zum Rücktritt oder zur Minderung.

4. Ist unser Kunde ein Unternehmer ist er verpflichtet, die Abnahme von Lieferungen, die durch die Deutsche Bahn oder eine Spedition erfolgen, im Fall der Beschädigung der Ware oder auch nur der Verpackung zu verweigern und ein entsprechendes Protokoll aufnehmen zu lassen. Nimmt der Käufer dennoch die beschädigte Ware an, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die Ware während des Transportes beschädigt wurde.

5. Sind unsere Kunden Unternehmer kann Ware, die keinen Mangel aufweist, nur mit unserer Zustimmung zurückgesandt werden. Soweit die Rücksendung nicht durch ein Verschulden unsererseits bedingt ist, sind wir zur Berechnung von Rücknahme-Auslagen (Funktions-Controlling) in Höhe von 20 % des Warenwertes berechtigt. Die Rücksendung erfolgt auf Risiko und zu Lasten des Absenders.

X. Haftungsausschluss

Schadenersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis durch uns oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten.

Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Soweit unser Kunde Verbraucher ist, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmer vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind (z.B. Scheck-Wechsel-Verfahren).

3. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Käufer wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben.

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus sicherheitshalber an uns ab.

5. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Bei Nichtbarzahlung hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers.

6. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware sowie sämtliche Neben- und Sicherungsrechte einschließlich Wechsel und Schecks an uns ab. Bei Veräußerung von Waren an denen uns gemäß Abs. 3 Miteigentum zusteht, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschl. Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werksvertrages wird Werklohnforderung in Höhe des ansteigenden Betrags unserer Rechnung (einschl. Umsatzsteuer) für die mitverarbeitende Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.

7. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte machen oder beeinträchtigen.

8. Kommt der Käufer uns gegenüber seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nach, sind wir jederzeit - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern und/oder die uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen. In der Rücksichtnahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretene Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.

9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten, einschließlich der Sicherung aus Vorausabtretung, insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Gesamtforderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

XII. Vertragsstrafe

Verstößt der Käufer gegen die sich aus Ziff. XI ergebenden Pflichten und wird hierdurch die Durchsetzung unseres Herausgabeanspruchs bezüglich der von uns gelieferten Vorbehaltsware unmöglich, ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware verpflichtet.

XIII. Warenzeichen

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen der Reichelt Chemietechnik berechtigen auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Sämtliche Rechte liegen bei der Reichelt Chemietechnik.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort für die Lieferung an Unternehmer ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Firmensitz.

2. Gerichtsstand ist im Fall eines Vertrages mit Kaufleuten und juristischen Personen öffentlichen Rechts nach unserer Wahl unser Firmensitz bzw. das Amtsgericht Aalen/Landgericht Ellwangen, da im dortigen Gerichtsbezirk unsere Rechtsabteilung ansässig ist, oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.

3. Sollten einzelne Klauseln unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.