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CE-Kennzeichnung und GS-Zertifizierung

« Zwei Reglements der EU für Produktqualität »

Ein undurchschaubarer Schilderwald auf Deutschlands Straßen? Nicht nur, denn immer öfter finden sich auch auf Produkten Kennzeichnungen, die sich an uns wenden. Manchmal sind es nützliche Piktogramme, die uns die Handhabung eines Produktes erläutern, aber nicht selten sind es kaum zu entschlüsselnde Zeichen oder Buchstabenfolgen. Sie alle wollen uns als Käufer von Qualität, Sicherheit und vielem anderen mehr überzeugen. Häufig sind auch die Labels „CE“ und „GS“ zu finden. Doch was bedeuten diese beiden, von den Herstellern offensichtlich sehr gern verwendeten Produkt-Kennzeichnungen?

Conformité Européenne – das CE-Kennzeichen

Die CE-Kennzeichnung ist eine vom Hersteller oder ihres Vertreibers abgegebene Erklärung, mit der sie dem Verbraucher versichern, dass ihr angebotenes Produkt hinsichtlich seiner Gebrauchsfähigkeit den Mindestanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wurde geschaffen, um die Versorgungssicherheit innerhalb der EU und des Wirtschaftsraums Europa zu erhöhen. Denn durch das sichtbare, am Produkt angebrachte Label wird der Verbraucher in der Europäischen Union in die Lage versetzt, Qualitätsprodukte von möglicherweise nicht EU-konformen, die meist aus Billigimporten herrühren, zu unterscheiden.

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Die CE-Kennzeichnung

Die EU-Konformität kann auf Begehren des Herstellers oder Vertreibers eines Produktes durch eine sogenannte „Benannte Stelle“, eine staatlich kontrollierte Zertifizierungsstelle, geprüft werden. Hiervon wird insbesondere bei der Beurteilung von risikobehafteten Produkten Gebrauch gemacht, etwa von Elektroartikeln, um diese sicher zu machen. Die zertifizierende Stelle wird dann gemeinsam mit der Kennzeichnung auf dem Produkt durch ihre amtliche Kennnummer offiziell angezeigt.

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Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist die EU-Verordnung 765/2008, mit der im Jahre 2008 eine Vorläufer-Regelung aus dem Jahre 1993 abgelöst worden ist. Dem Gültigkeitsbereich dieser EU-Verordnung haben sich die vier Staaten der Europäischen Freihandels-Assoziation (engl.: European Free Trade Association), die „EFTA“-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und, mit einigen Sonderregelungen, auch die Schweiz angeschlossen.

WLAN-Modul eines Druckers mit CE-Zeichen ce-kennzeichnung-und-gs-zertifizierung
WLAN-Modul eines Druckers mit CE-Zeichen

Rein rechtlich handelt es sich bei dieser Kennzeichnung jedoch um keine Qualitätsgarantie oder Gütebescheinigung. Mit ihr wird lediglich die Einhaltung der von der EU geforderten Mindestanforderungen an ein Produkt vom Hersteller oder Vertreiber bezeugt, was deren Haftungsrisiko mindert und ihnen durchaus Wettbewerbsvorteile auf dem umkämpften europäischen Markt sichern kann. Ein CE-Zeichen zeigt zugleich den Marktaufsichtsbehörden an, dass ein so etikettiertes Produkt sicher den europäischen Richtlinien entspricht.

Die Geprüfte Sicherheit – das GS-Zertifikat

Das CE-Kennzeichen ist lediglich ein freiwilliges Versprechen des jeweiligen Herstellers oder Vertreibers, dass ihr Produkt den Anforderungen nach geltenden EU-Richtlinien genügt. Im Gegensatz dazu ist das GS-Zertifikat ein europaweit eingeführtes Qualitätszeugnis und das dazu erteilte Zeichen ein amtliches Label, ein Prüfzeichen für Produktsicherheit und Überwachung der Fertigung des jeweiligen, auf den Markt gebrachten Produktes. Das Kennzeichen wurde bereits im Jahre 1977 eingeführt. Es ist nach dem deutschen Recht geregelt und inzwischen weltweit anerkannt.

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Das GS-Siegel

Es wird allein von unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen vergeben, die als offizielle „GS-Stellen“ ausgewiesen sind. In Europa dürfen über 60 Prüfunternehmen als zuständige Stelle diese Zertifikate ausstellen.

In Deutschland werden die GS-Stellen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannt und überwacht.

Als neutrale Stellen bestätigen sie, dass beim Gebrauch eines von ihnen geprüften Produktes sowohl die Sicherheit als auch der Gesundheitsschutz des Anwenders gewährleistet sind. Das von einer solchen Stelle vergebene Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss danach erneut beantragt werden.

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Das GS-Zertifikat und damit die Kennzeichnung eines Produktes mit dem entsprechenden Label belegen, dass es dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) entspricht. Die Bedienungsanleitung ist dabei unabdingbarer Bestandteil des Produktes, das dem Gesetz zufolge für die Markteinführung nur dann freigegeben wird, wenn gesichert ist, dass „bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“ sind. Der sogenannte „Inverkehrbringer“, entweder der Hersteller oder der Vertreiber, weisen mit der Kennzeichnung darauf hin, dass ihr auf den Markt gebrachtes Produkt durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle den entsprechenden Produkt- und Sicherheitstests unterzogen worden ist.

Schaltnetzteil mit CE- und GS-Kennzeichnung ce-kennzeichnung-und-gs-zertifizierung
Aus China stammendes Schaltnetzteil mit CE- und GS-Kennzeichnung

Um das produktbezogene GS-Zertifikat und das dazugehörige Zeichen zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt einer Baumusterprüfung unterziehen lassen. Geprüft und bewertet werden dazu auch die Dokumentationen zu dem Produkt, wozu die Bedienungsanleitung, Material- und Komponentenangaben sowie die Konformitätserklärung gehören. Gegenstand der Prüfung sind jedoch die möglichen Auswirkungen des Produktes auf die Sicherheit und Gesundheit des Verbrauchers. Im Rahmen dessen werden im Labor alle produktspezifischen Sicherheitsmerkmale, wie die elektrische Abschirmung und Schutzisolierung, die Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien sowie die Lärmemission überprüft.

Kein generelles Gütesiegel

Dennoch ist auch das GS-Zeichen nicht allumfassend und folglich auch kein generelles Gütesiegel. Nicht geprüft wird ein Produkt beispielsweise auf die Einhaltung jener europäischen Richtlinien, die nicht mit der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Zusammenhang stehen.

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Auch die Funktionsprüfung eines Produktes ist nur dann Teil des Prüfverfahrens, wenn begründete Vorbehalte hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bestehen. Ungeprüft bleiben dabei jedoch immer die Dauerhaftigkeit und Anwenderfreundlichkeit eines Produktes wie auch die Beurteilung von Zweckmäßigkeit, Formgestaltung oder haptischen Eigenschaften.

Die Unterschiede zwischen GS-Zertifikat und CE-Kennzeichen

Qualitätssicherung und Marketing sind die vorrangigen Gründe für Hersteller, auf das CE-Zeichen zurückzugreifen. Dieses Zeichen kann allen verwendungsfertigen Produkten zuerkannt werden, wofür sind in der Regel keine Prüf- und Kontrollmaßnahmen durch unabhängige Stellen notwendig. Sie sind nur dann nötig, wenn eine entsprechende EU-Rechtsvorschrift dazu vorliegt. Anders verhält es sich bei einem GS-zertifizierten Produkt. Ihm liegt immer eine Baumusterprüfung und die ganzheitliche Beurteilung aller Dokumentationen zum Produkt zugrunde, die es letztendlich als ein sicheres, „geprüftes Produkt“ ausweisen. In der nachstehenden Tabelle nach Angaben des TÜV Rheinland sind die Unterschiede zwischen der GS-Zertifikat und CE-Kennzeichen zusammen gestellt.

GS-Zertifikat vs. CE-Kennzeichen*
  GS-Zertifikat CE-Kennzeichen
Einführung 1977 1993
Vergabe Unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle Hersteller oder Inverkehrbringer
Rechtsgrundlage Produktsicherheitsgesetz EU-Verordnungen
Zielgruppe Verbraucher Nationale Überwachungsbehörden
Funktion Qualitätssiegel Verwaltungszeichen
Prüfung durch unabhängige Stelle ja nein
Was wird bestätigt? Sicherheit Richtlinienkonformität
*nach TÜV-Rheinland

Selbstverständlich kann ein Produkt mit beiden Labels ausgestattet sein. Da es sich bei der CE-Kennzeichnung um kein Qualitätssiegel handelt, sondern nur um eine Zusage, ist sie allein nur für rein marktrechtlich relevante Zwecke von Bedeutung. Das GS-Zertifikat, dem eine Prüfung des Produkts vorausgegangen ist, kann hingen als amtliches Zeugnis auch im Zuge von Marketingstrategien, wie Werbung, wirksam genutzt werden. Für den Verbraucher sind die CE-Zeichen und GS-Kennzeichnungen bekannte und gern angenommene Hilfen bei der Auswahl von Produkten, die vor dem Kauf unsicherer Billigprodukte schützen.


Bildquellen:
WLAN-Modul | © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Schaltnetzteil | © 1-1111 – commons.wikimedia.org

Über Sven Weber

Durch und durch Naturwissenschaftler und Musiker: Schon in der Schule waren Sven Weber die naturwissenschaftlichen Fächer die liebsten, sodass ein Chemie-Studium die einzig logische Konsequenz war. Die Begeisterung für diesen Fachbereich führte letztlich zu einem 2. Staatsexamen als Gymnasiallehrer mit den Fächern Chemie und Mathematik. Als privater Ausgleich stand und steht die Musik: Das Spielen auf verschiedenen Instrumenten in diversen musikalischen Vereinigungen. Der Ton macht die Musik – ein für viele Lebensbereiche geltendes Credo! Dann stimmt auch die Chemie!